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Nach Erklärung des Ministerpräsidenten vom 14.12.2021: Das müssen Sie jetzt wissen!

Liebe Karnevalisten,



mit Sicherheit haben Sie den Paukenschlag des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst vom gestrigen Tage mitbekommen: Die Landesregierung und Vertreter des organisierten Karnevals haben sich auf einen gemeinsamen Fahrplan mit Blick auf die kommende Session verständigt.

Wichtig: Dies ist keine zentrale Absage durch die Landesregierung und auch kein Verbot von Veranstaltungen! Dies wurde von einigen Medien missverständlich berichtet.
 
Der Kölner FK-Präsident Kuckelkorn stellt im Interview mit dem Express klar: „Die Verantwortung liegt jetzt bei uns und nicht mehr beim Staat. Das ist eine wichtige Neuerung.“ Denn jetzt gelte für die Vereine: „Bitte registriert euch so schnell wie möglich, um mit der freiwilligen Absage Hilfen zu bekommen“, und verwies auf die Kultur- und Sonderförderung. Dort können sich die Vereine und Veranstalter bis zum 23. Dezember registrieren. Für Kuckelkorn sei das ein wichtiger Schritt. „Damit können wir zumindest die größten Ausfälle kompensieren.“ Aber letztlich sagt auch der FK-Chef: „Es könnte natürlich ein Flickenteppich entstehen, wenn der ein oder andere Verein oder Veranstalter trotzdem durchführt.“ Verboten ist dies ausdrücklich immer noch nicht. Sämtliche Institutionen müssten von sich aus absagen.
 
Zitat aus der Pressemitteilung des Landes NRW: „In enger Abstimmung mit der Landesregierung werden die Karnevalsveranstalter daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten. Um existenzgefährdende Absagen zu vermeiden, wird eine Absicherung durch Wirtschaftshilfen für Vereine und Veranstalter notwendig werden. Der Staat hilft hier bei pandemiebedingten Absagen mit finanzieller Unterstützung unter anderem durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der für Karnevalsveranstaltungen bei pandemiebedingten Absagen auf nachdrücklichen Einsatz des Landes einschlägig ist, sowie dem Förderprogramm „Neustart miteinander“ des Landes für eingetragene Vereine.“
 
Dies bedeutet für Sie:
 

  • Die mit Künstlern (Saalbetreibern, Technik, etc.) geschlossenen Verträge sind aktuell noch gültig (es gilt keine „höhere Gewalt“)
  • Ihnen wird allerdings empfohlen, auf freiwilliger Basis Ihre Veranstaltung abzusagen (darauf haben wir Sie seit vergangener Woche mehrfach hingewiesen)
  • Eine Veranstaltungsabsage erfolgt durch den Veranstalter, nicht von Seiten der Landesregierung (es wurde kein Veranstaltungsverbot ausgesprochen)
  • Bei einer Absage werden bereits entstandene oder begründete Kosten fällig, z.B. Ausfallentschädigungen der Künstler
  • Um die Kosten durch eine eigene Absage aufzufangen, sollten Sie sich schnellstmöglich für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren und die Veranstaltung auf der Antragsplattform sowie öffentlich absagen – FRIST 23.12.2021
  • Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, die Ergänzungsvereinbarungen über Ausfallhonorare (S. Anlage) zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Hiernach werden Ausfallhonorare an den Künstler fällig, wenn von Seiten des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen eine Zahlung an Sie erfolgt.

INFO zur Registrierung
Bei der Registrierung müssen sie eine Kostenkalkulation hochladen.
 
„Kosten“ bedeutet hier:
Kosten für die Durchführung der Veranstaltung (externe Kosten, z. B. Veranstaltungsstätte, Künstlerhonorare, Ausfallhonorare etc.)
+ veranstaltungsbezogene Planungs- und Vorbereitungskosten (sog. „Fixkosten“) pauschaliert mit 20 % der Kosten für die Durchführung der Veranstaltung
= veranstaltungsbezogene Kosten
 
D. h. alle veranstaltungsbezogenen Kosten für die Durchführung der Veranstaltung werden summiert. Von der entstehenden Summe wird ein Fünftel gebildet. Aus beiden Kostenpositionen ergeben sich zusammengenommen die Gesamtkosten. Diese werden mit 90 % gefördert.
 
100%     Kosten (externe Kosten, Künstlerhonorare, Saalmiete…)

+20%     Ehrenamts- bzw. Veranstalterpauschale

120% der Kosten
 
Diese werden zu 90% erstattet.
Hier gibt es eine Info-Hotline: 0800-6648430

Ganz oben finden Sie eine "Schritt-Für-Schritt-Anleitung" sowie eine Vertragsergänzungsvorlage zur "Freiwilligen Absage".

Ergänzend dazu möchten wir auch auf die Pressemitteilung des Festkomitees Kölner Karneval verweisen. Zitat: „Für Bundesfonds und Landesprogramm ist geklärt: Sie springen unter bestimmten Bedingungen mit Ausfallzahlungen auch dann ein, wenn private Veranstalter bzw. Vereine pandemiebedingt freiwillig die Veranstaltung absagen. Die Landesregierung und die Vertreter des organisierten Karnevals werden im andauernden Austausch dafür Sorge tragen, das vielfältige Vereinswesen im Karneval zu erhalten und durch diese herausfordernde Zeit zu bringen.

Sobald es zu diesem Thema neue Entwicklungen gibt, werden wir Sie informieren.

Noch eine Bitte: Buchen Sie die Künstler, die jetzt in der kommenden Session nicht bei Ihnen auftreten können für Ihre Veranstaltungen 2023 oder 2024.





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